Outplacement - Beratung: Neuorientierung für Unternehmen und Mitarbeiter
Unternehmen, die vor der Entscheidung stehen, sich von Mitarbeitern zu trennen bzw. trennen zu müssen, bietet die SD Personalberatung Outplacement-Beratung (aktuell auch Newplacement-Beratung genannt) an. Das Outplacement-Verfahren umfasst Coaching, Beratung und Vermittlungsdienstleistungen für von Entlassung betroffene Mitarbeiter. Ziel dessen ist es:
- Einen neuen Arbeitsvertrag abzuschließen.
- Eine Existenzgründung zu begleiten.
- Den Einstieg in eine neue Form der Arbeitsweltgestaltung zu finden.
Was beinhaltet ein Newplacement -Beratungsgespräch?
Ziel des Beratungsgespräches ist es, dem Mitarbeiter Möglichkeiten, Chancen und Perspektiven aufzuzeigen und ihn in allen Phasen der beruflichen Neuorientierung zu unterstützen. Der Berater im Newplacementverfahren übernimmt die Rolle eines Coaches, der seinen Klienten motiviert und ihm darin Mut macht, die unabänderlichen Voraussetzungen zu akzeptieren und seine Energie auf eine neue Zukunftsgestaltung auszurichten. Der Berater macht zunächst eine Bestandsaufnahme und analysiert zunächst ein erstes Qualifikationsprofil. Darauf aufbauend entwickeln Berater und Klient zusammen eine Bewerbungsstrategie und sprechen über neue Wege der Stellensuche. Bewerbungsunterlagen werden professionell erstellt, Zeugnisse gesichtet und bewertet und die Selbstpräsentation vorbereitet.
Wie profitieren Unternehmen von der Outplacement-Beratung?
Ein Ziel des Newplacement-Verfahrens ist es, dem Mitarbeiter den Weg aus dem Unternehmen heraus zu ebnen und ihm neue Anschlussmöglichkeiten zu vermitteln. Davon profitieren auch Unternehmen, da Unzufriedenheit und Unsicherheit durch konstruktive Beratung abgefedert werden. Außerdem gibt es für Unternehmen die Ihren Mitarbeitern eine Newplacement-Beratung zukommen lassen wollen einen staatlichen Zuschuß.
Achtung: Aktuelle Gesetzesänderung:
Pauschale Förderungen von Outplacementmaßnahmen bis zu 2500.-€ gemäß §216 SGB gibt es so nicht mehr. Seit 1.April 2012 muß zuerst ein Beratungsgespräch zwischen Arbeitgeber und dem Transferleistungserbringer (zum Beispiel SD Personalberatung) erfolgen zu welchem idealerweise bereits ein Entwurf des Sozialplans und Interessensausgleichs vorliegen, damit über die Höhe des Zuschusses entschieden werden kann.
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